Rechtsprechung
   BVerwG, 18.06.1970 - IV B 200.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,2998
BVerwG, 18.06.1970 - IV B 200.69 (https://dejure.org/1970,2998)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1970 - IV B 200.69 (https://dejure.org/1970,2998)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1970 - IV B 200.69 (https://dejure.org/1970,2998)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,2998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1970 - IV B 200.69
    Soweit der Rechtsbegriff des Bauzusammenhangs im Rahmen des § 34 BBauG überhaupt rechtsgrundsätzlich geklärt werden kann, ist dies abschließend in den Entscheidungen des Senats BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66] und 28, 268 geschehen.
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 16.66

    Begriff der Splittersiedlung; Umfang des Bestandsschutzes

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1970 - IV B 200.69
    Dies ist - soweit sich dies nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergibt - eindeutig in den Urteilen des erkennenden Senats BVerwGE 25, 161 und 27, 341 entschieden: Selbst wenn die Kläger Bestandsschutz für ihr bereits ausgeführtes Vorhaben beanspruchen könnten, endet dieser Bestandsschutz dort, wo es nicht um die Erhaltung des vorhandenen Baubestands geht, sondern um eine Ergänzung durch einen Anbau von der Größe, Zweckbestimmung und Ausstattung, wie sie die Kläger planen.
  • BVerwG, 22.09.1967 - IV C 109.65

    Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1970 - IV B 200.69
    Dies ist - soweit sich dies nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergibt - eindeutig in den Urteilen des erkennenden Senats BVerwGE 25, 161 und 27, 341 entschieden: Selbst wenn die Kläger Bestandsschutz für ihr bereits ausgeführtes Vorhaben beanspruchen könnten, endet dieser Bestandsschutz dort, wo es nicht um die Erhaltung des vorhandenen Baubestands geht, sondern um eine Ergänzung durch einen Anbau von der Größe, Zweckbestimmung und Ausstattung, wie sie die Kläger planen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht