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BVerwG, 18.06.1970 - IV B 200.69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 05.03.1969 - 152 II 66
- BVerwG, 18.06.1970 - IV B 200.69
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer …
Auszug aus BVerwG, 18.06.1970 - IV B 200.69
Soweit der Rechtsbegriff des Bauzusammenhangs im Rahmen des § 34 BBauG überhaupt rechtsgrundsätzlich geklärt werden kann, ist dies abschließend in den Entscheidungen des Senats BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66] und 28, 268 geschehen. - BVerwG, 19.10.1966 - IV C 16.66
Begriff der Splittersiedlung; Umfang des Bestandsschutzes
Auszug aus BVerwG, 18.06.1970 - IV B 200.69
Dies ist - soweit sich dies nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergibt - eindeutig in den Urteilen des erkennenden Senats BVerwGE 25, 161 und 27, 341 entschieden: Selbst wenn die Kläger Bestandsschutz für ihr bereits ausgeführtes Vorhaben beanspruchen könnten, endet dieser Bestandsschutz dort, wo es nicht um die Erhaltung des vorhandenen Baubestands geht, sondern um eine Ergänzung durch einen Anbau von der Größe, Zweckbestimmung und Ausstattung, wie sie die Kläger planen. - BVerwG, 22.09.1967 - IV C 109.65
Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der …
Auszug aus BVerwG, 18.06.1970 - IV B 200.69
Dies ist - soweit sich dies nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergibt - eindeutig in den Urteilen des erkennenden Senats BVerwGE 25, 161 und 27, 341 entschieden: Selbst wenn die Kläger Bestandsschutz für ihr bereits ausgeführtes Vorhaben beanspruchen könnten, endet dieser Bestandsschutz dort, wo es nicht um die Erhaltung des vorhandenen Baubestands geht, sondern um eine Ergänzung durch einen Anbau von der Größe, Zweckbestimmung und Ausstattung, wie sie die Kläger planen.